Kontrollergebnisse DE
In der Grafik „Amtliche Schlachttieruntersuchung“ sind die Ergebnisse der Entscheidung des amtlichen Tierarztes hinsichtlich der Untersuchung der Einzeltiere dargestellt:
Zugelassen: Anteil Schweine, die zur Schlachtung für die Gewinnung von Lebensmitteln zugelassen wurden
Nicht zugelassen: Anteil Schweine, die nicht zur Schlachtung für die Gewinnung von Lebensmitteln zugelassen wurden
Transporttote: Tiere, die vor der Ankunft am Schlachtbetrieb während des Transportes gestorben sind.
Amtliche Schlachttieruntersuchung bei der Ankunft im Schlachtbetrieb
Wenn die Schweine am Schlachtbetrieb ankommen, wird jedes Tier einzeln von einem amtlichen Tierarzt inspiziert. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Bewertung der Transportbedingungen, der Tiergesundheit und des Wohlbefindens des Tieres. Ausschließlich Tiere ohne Anzeichen für einen Zustand, der die Gesundheit von Mensch und Tier beeinträchtigen kann, dürfen geschlachtet werden. Sollte es begründete Zweifel am Zustand eines Tieres geben, führt der Tierarzt eine genauere Untersuchung durch und entscheidet dann, ob das Tier zur Schlachtung für die Gewinnung von Lebensmitteln zugelassen werden kann oder nicht.
Im Archiv finden Sie die Kontrollgebnisse der vorangegangenen Quartale und Jahre.
Amtliche Fleischuntersuchung – Lebensmittelsicherheit
Nach der Schlachtung eines jeden Schweins wird der sogenannte Schlachttierkörper von amtlichen Tierärzten und Fachassistenten sorgfältig untersucht. Im Zweifelsfall werden weiterführende amtliche Untersuchungen durchgeführt.
Nur Fleisch, das sicher für den menschlichen Verzehr ist, wird für die weitere Verarbeitung zugelassen und erhält eine amtliche Genusstauglichkeitskennzeichnung.
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Geeignet: Der Schlachttierkörper des Schweins ist als für den menschlichen Verzehr geeignet beurteilt worden
Nicht geeignet: Der Schlachttierkörper des Schweins ist als nicht für den menschlichen Verzehr geeignet beurteilt worden.
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Linke Grafik:
Ohne Befund: Im Rahmen der Untersuchung wurde kein Befund festgestellt.
Mit Befund: Ein oder mehrere Befunde wurden festgestellt.
Rechte Grafik:
Anteile von Schweinen mit Befund davon:
Leber: Befunde an der Leber geben Hinweis auf die Anwesenheit von Parasiten während der Aufzucht.
Lunge, Brustfell, Herzbeutel: Befunde an diesen Organen zeigen, dass das Schwein während der Aufzucht eine Atemwegserkrankung durchlaufen hat.
Haut: Diese Befunde geben Hinweise auf Hautinfektionen während der Aufzucht.
Gelenk: Befunde hier geben Hinweise auf Entzündungen der Gelenke während der Aufzucht.
Abszess: Ein Abszess ist eine abgekapselte Ansammlung von Eiter, die nach einer lokal begrenzten bakteriellen Entzündung entstehen kann.
Darm: Ein Befund weist auf eine Entzündung des Darmes hin. Diese kann durch eine ernährungsphysiologische Störung, parasitär oder durch eine Infektion bedingt sein.
Hilfsschleimbeutel: Akzessorische Bursen, sogenannte Hilfsschleimbeutel oder „Liegebeulen“ können bei erhöhten mechanischen Beanspruchungen exponierter Stellen z. B an Gelenken entstehen.
Amtliche Fleischuntersuchung – Organbefunde
Bei der amtlichen Fleischuntersuchung werden in Ergänzung zur Untersuchung des Schlachttierkörpers auch alle Organe eines Tieres von amtlichen Tierärzten und Fachassistenten untersucht. Nur Organe, die sicher sind für den menschlichen Verzehr, werden für die weitere Verarbeitung zugelassen. Der Schlachttierkörper und die Organe geben Aufschluss über den Tiergesundheitsstatus einer gesamten Herde. Befunde werden je Einzeltier gespeichert und an den landwirtschaftlichen Betrieb zurückgemeldet. Anhand dieser Informationen kann der Landwirt Entscheidungen über das Tiergesundheitsmanagement seines Tierbestandes treffen.
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Amtliche Rückstandsuntersuchungen – Antibiotika
Der Einsatz von Arzneimitteln in der Tierhaltung ist streng reglementiert und darf nur nach gründlicher Diagnosestellung und Verschreibung durch einen Tierarzt erfolgen. Nach einer Verabreichung von Medikamenten sind gesetzlich vorgeschriebene Wartezeiten einzuhalten, bevor ein Schwein für die Lebensmittelgewinnung geschlachtet werden darf. Die Arzneimittelverwendung ist durch den Landwirt detailliert zu dokumentieren. Mit amtlichen Rückstandsuntersuchungen am Schlachthof wird die Einhaltung der Regeln überprüft.
Ein amtliches Kontrollprogramm konzentriert sich speziell auf die Überprüfung des Vorkommens von Antibiotikarückständen in Fleisch. 0,5% aller geschlachteten Schweine werden einer amtlichen Untersuchung auf Antibiotikarückstände unterzogen.
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Negativ: Kein Nachweis von Arzneimitteln und unerwünschten Stoffen
Positiv: Überschreitung des gesetzlichen Grenzwertes für Arzneimittel und/oder unerwünschte und/oder verbotene Stoffe
Amtliche Rückstandsuntersuchungen – nationaler Rückstandskontrollplan
Im Rahmen des jährlichen nationalen Rückstandskontrollplans führt der amtliche Tierarzt am Schlachtbetrieb weitergehende Untersuchungen durch. Dabei werden Fleisch und Organe anhand gezielter Stichproben auf Rückstände von Arzneimitteln sowie von unerwünschten und verbotenen Stoffen untersucht. Die einzelnen zu untersuchenden Stoffe finden Sie hier.
Die Häufigkeit und die zu untersuchenden Stoffe werden im Rahmen eines bundesweiten Programms vorgegeben, das vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit koordiniert wird (nationaler Rückstandskontrollplan). Im Rahmen dieses nationalen Rückstandskontrollplans wird jedes 2000. geschlachtete Schwein untersucht. Weitere Informationen zum nationalen Rückstandskontrollplan.
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